Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Sonja Fischers Hundeschule EddA und dem/der Auftraggeber*in und Hundehalter*in, hier Kund*in genannt.
- Krankheiten
Erkrankungen des Hundes – insbesondere ansteckende Krankheiten und Parasiten – sind Sonja Fischers Hundeschule EddA vor Unterrichtsbeginn mitzuteilen. Falls der Hund während der Trainingszeit krank wird oder einen Unfall hat, hat der/die Kund*in etwaige Kosten (z.B. Behandlungskosten) zu tragen.
- Haftung des/der Kund*in, Tierhaftpflichtversicherung
In der Regel nimmt der/die Kund*in selbst am Unterricht teil. Er/Sie bleibt während des Unterrichts verantwortliche*r Tierhalter*in bzw. Tierbetreuer*in. Der/Die Kund*in ist verpflichtet, spätestens bei Trainingsbeginn eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Der/Die Kund*in verpflichtet sich, die Haftung im Schadensfall persönlich zu übernehmen, wenn ein Dritter für ihn/sie am Unterricht teilnimmt. Der/die Kund*in trägt die Verantwortung für sich, allfällige Begleit- oder Fremdpersonen und den Hund. Kinder sind willkommen – die Aufsichtspflicht obliegt dem Vormund.
Ferner ist der/die Kund*in verpflichtet, Sonja Fischers Hundeschule EddA über eventuelle Auflagen des Veterinäramtes zu unterrichten (z.B. Maulkorbpflicht, Leinenzwang, etc.).
- Haftung Sonja Fischers Hundeschule EddA
Sonja Fischers Hundeschule EddA übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem/der Kund*in oder dessen/deren Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, durch Eingreifen der Ausbildungsperson, den Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen bzw. fremden Hunden, durch mangelhaftes Material (Leine, Geschirr, etc.), infolge der Teilnahme oder bei Gelegenheit der Teilnahme am Unterricht entstehen, auch wenn der/die Kund*in auf Veranlassung der Ausbildungsperson handelt oder sich auf einem Trainingsgelände befindet.
Sonja Fischers Hundeschule EddA haftet nur für allfälliges vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens der Ausbildungspersonen. Weitergehende Haftung, z. B. für leichte Fahrlässigkeit, wird ausgeschlossen.
Alle Begleitpersonen sind durch den/die Kund*in von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Jede Teilnahme, Besuch, Übung der teilnehmenden Personen und Hunde an den Unterrichtsstunden erfolgen ausschliesslich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
- Abschluss des Vertrags (Anmeldung)
Mit der Anmeldung bietet der/die Kund*in Sonja Fischers Hundeschule EddA den Abschluss des Vertrags verbindlich an. Die Anmeldung ist bindend für den/die Kund*in und verpflichtet zur Zahlung der Unterrichtsgebühren. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Sonja Fischers Hundeschule EddA zustande und bedarf keiner besonderen Form.
- Ausbildungserfolg
Die Ausbildung passt sich den Bedürfnissen des/der Kund*in und den Voraussetzungen, die der Hund mit sich bringt, an. Es wird keine Garantie für das Erreichen von Kurs- und Unterrichtszielen seitens des Hundes oder des/der Kund*in übernommen, da der Erfolg von dem/der jeweiligen Kund*in und dem Hund abhängt.
- Verhalten des/der Kund*in
Die Hunde sind im Unterricht an der Leine, sofern nichts anderes ausdrücklich angewiesen wird. Der/Die Kund*in geht fair mit dem Hund um. Bei tierschutzwidrigem oder unangebrachtem Verhalten behält sich Sonja Fischers Hundeschule EddA vor, den/die Kund*in vom Kurs auszuschliessen, ohne die Kosten zurückzuerstatten.
Der/Die Kund*in ist während der Unterrichtsstunden anwesend. Er/Sie nimmt den Kot auf und nimmt Rücksicht auf Mensch, Tier und Natur. Ist ein Hund krank oder zeigt sicherheitsrelevante Verhaltensauffälligkeiten (Aggressivität…) hat der/die Kund*in das vor Trainingsbeginn mitzuteilen.
- Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise. Die aktuellen Preise können jederzeit auf www.hundeschule-edda.ch eingesehen werden oder nachgefragt werden. Preiserhöhungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Verspätungen des/der Kund*in gehen zu dessen/deren Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Zur Unterrichtszeit gehören auch anschliessende Beratungsgespräche.
Für die Unterrichtsstunden und Trainingseinheiten von Sonja Fischers Hundeschule EddA fallen im Umkreis von 10 Fahrtkilometern ab 8134 Adliswil keine Fahrtkosten an. Ab dem 11. Kilometer entstehen Fahrtkosten je gefahrenem Kilometer – die Preise können ebenfalls der Webseite entnommen werden.
- Bezahlung von Einzeltraining und Kursen
Beim Einzeltraining erfolgt die Gebührenberechnung im Viertelstundentakt (Zahlung je angefangene Viertelstunde), um der Verfassung des Tiers gerecht zu werden. Der/Die Kund*in muss im Einzeltraining keine Mindeststundenanzahl buchen.
Kursgebühren sind, falls nicht anders vereinbart, im Voraus per Überweisung zu entrichten, spätestens jedoch mit Beginn der Gültigkeit des Vertrags (1. Unterrichtsstunde) in bar.
- Trainingsstundenabsage oder Rücktritt von Kursen durch den/die Kund*in
Eine Absage oder Verschiebung eines Einzeltermins muss mindestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn durch den/die Kund*in per E-Mail an info@hundeschule-edda.ch oder per Telefonanruf (nicht auf Anrufbeantworter) erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später kann die Trainingsstunde vollständig in Rechnung gestellt werden (ausgehend von 60 Minuten). Ausnahmen sind Krankheit des Hundes oder bei Fällen höherer Gewalt.
Bei Kursen erhält der/die Kund*in 50% der Kosten zurück, wenn die Absage 14 Tage vor der 1. Unterrichtsstunde eingeht. Bei durch den/die Kund*in abgesagten Kursstunden besteht kein Erstattungsanspruch.
- Trainingsstundenabsage durch Sonja Fischers Hundeschule EddA
Sonja Fischers Hundeschule EddA behält sich vor, in aussergewöhnlichen Fällen oder wetterbedingt Trainingsstunden abzusagen. Dieser Unterricht wird selbstverständlich nachgeholt oder nicht berechnet.
- Rücktritt durch Sonja Fischers Hundeschule EddA
Sonja Fischers Hundeschule EddA kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der/die Kund*in vertragswidrig verhält, insbesondere das Kursziel oder andere Kursteilnehmer*innen oder deren Hunde gefährdet werden. Es besteht kein Erstattungsanspruch.
- Gruppenkonstellation
Die Teilnehmer*innenzahl ist in der Regel beschränkt. Sonja Fischers Hundeschule EddA kann laufende Kurse umdisponieren, wenn es die Konstellation einer Gruppe notwendig macht oder wenn die Teilnehmer*innenzahl zu klein ist.
- Läufigkeit
Der/die Kund*in ist verpflichtet, die Läufigkeit vor Unterrichtsbeginn zu melden – wir bitten um möglichst frühe Meldung. Ob die Hündin am Unterricht teilnimmt wird in gemeinsamer Absprache bestimmt. Es ist Sonja Fischers Hundeschule EddA vorbehalten, die Teilnahme je nach Verfassung des Tieres zu pausieren.
- Urheberrecht
Unterlagen, die ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung reproduziert, verbreitet oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet werden.
- Fälle höherer Gewalt
Fälle höherer Gewalt, einschliesslich behördlicher Massnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Ausfall bzw. Verspätung von Verkehrsmitteln, Krankheit und alle sonstigen auftretenden, von den Parteien nicht zu vertretende Umstände, die die Hundeschule oder den/die Kund*in an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Parteien bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung des Vertrages. Die Partei, bei der die höhere Gewalt eingetreten ist, hat die andere Partei unverzüglich hiervon zu unterrichten. Die bis zum Eintritt der höheren Gewalt entstandenen Kosten trägt jede Partei jeweils für sich selbst. Die Parteien werden sich im gegenseitigen Einverständnis bemühen, die gebuchten Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
- Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Sitz Sonja Fischers Hundeschule EddA. Auf diesen Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.